Schulsport

Seit Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts hat sich das Klettern rasant zu einem wichtigen Element des Schulsports entwickelt.

Im Rahmen von

  • freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen
    (Arbeitsgemeinschaften, Koop. Schule-Verein) 
  • offenen Unterrichtsveranstaltungen
    (Wandertag, Studienfahrt, Projekttage) und
  • Sportunterricht

leistet der Klettersport einen wichtigen Beitrag zur pädagogischen Arbeit im Hinblick auf

  • eine sinnvolle Sport- und Freizeiterziehung
  • eine ganzheitlich erlebte Natur- und Umwelterziehung
  • eine vielschichtige Persönlichkeitsentwicklung
  • eine Entwicklung affektiver und sozialer Kompetenzen.

!!!     WICHTIGE INFORMATIONEN
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Überprüfung der “Persönlichen Schutzausrüstung” (PSA)
      Seit Dezember 2017 gilt eine neue VERORDNUNG, nach der die “Persönliche      Schutzausrüstung gegen Absturz” (PSAgA) mindestens einmal pro Jahr von einer     sachkundigen Person     – kontrolliert (Kennzeichnung, Lebensdauer, Rückrufaktionen etc.)     – visuell überprüft (Vollständigkeit, Abnutzung, Schäden etc.) und
     – auf die jeweilige Funktion überprüft werden muss.         Diese Überprüfung ist für jeden Gegenstand zu dokumentieren. Die jeweiligen     Berichte müssen archiviert werden.
          Zur PSAgA zählen dabei GURTE, SEILE, SCHLINGEN, KARABINER, EXPRESSEN,      SICHERUNGSGERÄTE, MOBILE SICHERUNGSGERÄTE und HELME.     Die Ausbildung zum “PSA Sachkundigen für Bergsteigerausrüstung” wird duch      die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der Regel DGUV 312-906     definiert.     Die DAV Sicherheitsforschung bietet dazu zweitägige Kompaktseminare mit Prüfung     an (nähere Informationen unter www.alpenverein.de). 

Neue Normen für künstliche Kletteranlagen (EN 12572)
      Seit dem 1.7.2017 gilt eine neue Norm für künstliche Kletteranlagen (KKA).      Teil 1: Künstliche Kletteranlagen: Sicherungspunkte und Fallraum     Teil 2: Boulderanlagen: Abstände, Fallräume, Matten     Teil 3: Klettergriffe: Bruchfestigkeiten, Anzugsmomente, Größenverhältnisse     (WEITERE INFORMATIONEN unter www.alpenverein.de)

Sichern an künstlichen Kletteranlagen und in Klettergärten               Empfehlung des Fachverbandes 2015   (Auszug) 
     “Die Alpenvereine empfehlen zum Sichern beim Sportklettern in Kletterhallen       und Klettergärten die Verwendung von Halbautomatischen Sicherungs-       geräten.      …      Der Begriff “halbautomatische Sicherungsgeräte” bzw. “Halbautomaten” bezeichnet      alle Sicherungsgeräte mit Blockierunterstützung. Geräte ohne Blockierunterstützung      (HMS, Tube) werden als “dynamische Sicherungsgeräte” bezeichnet.       …      Im Mehrseillängenbereich sind HMS und Tube weiterhin die Standardsicherungs-      geräte. Um deren Handhabung sicher zu beherrschen, müssen auch diese      Sicherungsgeräte wie bisher in der Kletterhalle und im Klettergarten intensiv      geschult und trainiert werden.      (WEITERE INFORMATIONEN unter www.alpenverein.de)